Die Kanzlei RAdirekt

Kompetenz aus Erfahrung

Ihre Experten in Sachen Verkehrsrecht

RA Peter Latz

Geschäftsführer

Sie hatten einen Verkehrsunfall und waren nicht schuld?

Es gibt mehrere Gründe, weshalb die Unterstützung eines spezialisierten Anwaltes ratsam ist. 

Überlassen Sie die Abwicklung des Schadens auf keinen Fall dem Versicherer des Unfallgegners, denn dieser handelt nicht in Ihrem Interesse, sondern versucht die Kosten für die Schadenregulierung so gering als möglich zu halten.

Wir stehen Ihnen mit jahrzehntelanger einschlägiger Erfahrung zur Seite!

Bei erhaltenen Bußgeldbescheiden, Vorladungen, Entziehungen der Fahrerlaubnis, schwerwiegenden Verkehrsdelikten uvm. können wir Sie unterstützen, angemessen auf die Vorwürfe zu reagieren. 

 

„Nach einem Verkehrsunfall gilt es einen „kühlen Kopf“ zu bewahren. Gleiches gilt in anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. 

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Verkehsunfällen, sei es die Geltendmachung von Schadenersatz, Schmerzensgeld oder die Klärung von Haftungsfragen etc. 

Auch bei Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten oder verkehrsstrafrechtlichen Delikten bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung an. 

Unser Ziel ist es, Ihnen eine individuelle und engagierte Rechtsberatung zu bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Hierbei legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und stehen Ihnen in allen Phasen eines Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite. 

RA’in Maike Müller

Geschäftsführerin