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Nutzungsausfall – Wie Sie Ihren Anspruch gezielt durchsetzen.

Nutzungsausfall – Wie Sie Ihren Anspruch gezielt durchsetzen.

Eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten Sie dann, wenn Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sind bei dem Ihr Fahrzeug so stark beschädigt wurde, dass Sie nicht mehr damit fahren können. Diese Entschädigung dient als Ausgleich, da Sie vorerst Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können und auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen müssen.

Wer zahlt die Nutzungsausfallentschädigung ?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Versicherung diese Entschädigung. Hierzu müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind nicht der Unfallverursacher
  • Ihr Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit ist
  • Nutzungswille – Sie würden Ihr Fahrzeug auch dann nutzen, wenn es nicht beschädigte wäre
Aber was genau bedeutet eigentlich „Nutzungswille“ ? Sie müssen beweisen, dass Sie Ihr Fahrzeug auch wirklich nutzen würden, wenn Sie keinen Unfall gehabt hätten. Gute Argumente hierzu sind der Weg zur Arbeit, der Transport Ihrer Kinder oder die Fahrt in einen gebuchten Urlaub. Fahrzeuge, auf die im Alltag verzichtet werden kann, sind von der Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen. Das sind zum Beispiel Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Wohnmobile.

Wie lange habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall ?

Wie lange Sie Anspruch auf den Nutzungsausfall haben hängt auch immer davon ab, wie groß der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist. In der Regel für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeuges. Sollte dies aber so stark beschädigt sein, dass es nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher ist erhalten Sie die Entschädigung schon ab Unfalltag bis Reparaturende.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Reparatur so schnell wie möglich durchführen lassen. Das beweist der Versicherung außerdem, dass eindeutig ein Nutzungswille besteht. (Schadenminderungspflicht).

Achtung

Die Entschädigung für den Nutzungsausfall steht Ihnen nur zu, wenn Sie keinen Mietwagen für die Dauer der Reparatur in Anspruch nehmen. Der Vorteil der Nutzungsausfallentschädigung gegenüber einem Ersatzwagen ist also, dass du nicht riskierst, auf den Kosten für den Mietwagen sitzen zu bleiben, sondern einfach weniger Geld erhältst.

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung ?

Jedes Fahrzeug wird einer Fahrzeuggruppe zugeteilt. Nach Typ, Modell, Hubraum, Ausstattung und Alter des Fahrzeuges. Für jede Gruppe gibt es einen unterschiedlichen Tagessatz. Hierzu dient die Nutzungsausfalltabelle auch Schwacke-Tabelle genannt. Diese liegen zwischen 23,00 Euro und 175 Euro pro Tag. Ein teureres Auto (Porsche Panamera: 90-175 Euro, Mercedes-Benz A-Klasse: 20-50 Euro) erhält so zum Beispiel eine höhere Entschädigung.

Schadenminderungspflicht - § 254 des Bundesgesetzbuches (BGB)

Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalles haben Sie auch so genannte Verpflichtungen wenn Sie Anspruch auf Schadenersatz stellen. Es gilt eine Schadensminderungspflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, fällt die Entschädigung möglicherweise niedriger aus. Sie als Geschädigten müssen dafür sorgen, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt.

  • Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist gegeben, wenn ein Geschädigter bei einem zu erwartenden Totalschaden sein Auto über mehrere hundert Kilometer zum Wohnort abschleppen lässt, anstatt es nur bis zum nächstgelegenen Verwertungsbetrieb bringen zu lassen.
  • Geschädigte haben Anspruch auf einen Mietwagen, sofern sie sich gegen die Nutzungsausfallentschädigung entscheiden. Dieser Mietwagen muss der Klasse des eigenen, beschädigten Fahrzeugs entsprechen. Sie fahren einen Smart und dürfen keinen Mercedes als Ersatzwagen in Anspruch nehmen.

Muss ich mein Auto reparieren lassen?

Klare Antwort: Ja. Ihnen steht die Nutzungsausfallentschädigung nur zu, wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Die Reparatur müssen Sie natürlich der Versicherung nachweisen. Diese fordert in den meisten Fällen einfach die Reparaturrechnung an. Natürlich können Sie das Fahrzeug auch privat Instandsetzen lassen und durch einen Gutachter die Reparatur bestätigen lassen.

Es gibt natürlich viele Möglichkeiten diese Nachzuweisen. Oft wird das Fahrzeug auch privat repariert. Hier reichen auch Bilder des Instandgesetzten Fahrzeuges mit aktueller Tageszeitung oder auch das Vorführen des Autos bei einem Beauftragten der Versicherung.

Zweitfahrzeug als Hindernis für eine Nutzungs­ausfall­entschädigung?

Manchmal argumentieren Versicherungen, dass ein vorhandener Zweitwagen gegen eine Entschädigung als Nutzungsausfall spricht. In vielen Urteilen entscheiden sich Gerichte aber gegen diese Praxis bzw. müssten Versicherungen nachweisen, dass der Geschädigte den Zweitwagen tatsächlich nutzen könnte. Und das dürfte sehr schwierig werden. Generell ist davon auszugehen, dass ein Zweitfahrzeug ja aufgrund einer konkreten Mobilitätsnotwendigkeit angeschafft wird.

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